Freiburg engagiert sich gegen den Strassenlärm

Der Kanton Freiburg trägt dafür Sorge, dass der Lärmschutz auf dem Gebiet seiner Gemeinden eingehalten wird. In diesem Zusammenhang wird er ein Lärmsanierungsprojekt der Stadt Freiburg in die Vernehmlassung geben, welches zum Ziel hat, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fribourg zu verbessern und gleichzeitig die Kohärenz des Strassennetzes zu gewährleisten. Seit 2011 verlegt die Stadt Freiburg auf einem Teil ihres Strassennetzes schallabsorbierende Beläge und plant, überall dort, wo die Lärmgrenzwerte durch diesen Belag nicht ausreichend gesenkt werden, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Um eine allfällige Verkehrsverlagerung zu vermeiden, wird dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Neben- und Alternativstrecken geplant.

Mit dem Ziel, ihre Strassen zu sanieren, verlegt die Stadt Freiburg seit mehreren Jahren auf verschiedenen Strassenabschnitten innerhalb des Stadtgebietes schallabsorbierende Beläge – bis heute auf einer Gesamtlänge von fast 12 km. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einem Teil des Gemeindestrassennetzes vervollständigt das für den Lärmschutz geschnürte Massnahmenpaket, damit weniger Personen und Gebäude einer Überschreitung der Grenzwerte ausgesetzt sind.

Die Stadt Freiburg hat rund zehn Strassenabschnitte identifiziert, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden könnte – eine einfache, wirksame und kostengünstige Massnahme für die Verminderung des Strassenverkehrslärms und die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Anschliessend wurden unter dem Gesichtspunkt der Mobilität die anderen Verkehrsachsen analysiert, auf denen eine Geschwindigkeitsreduktion sinnvoll erscheint – sei es, weil die tatsächlich erfassten Geschwindigkeiten bereits unter 50 km/h liegen, oder um die Kohärenz des Strassennetzes zu gewährleisten und Verkehrsverlagerungen zu vermeiden. Sobald diese Geschwindigkeitsreduktionen in Kraft treten, sollen damit 75 % des Strassennetzes in der Stadt Freiburg auf 30 km/h begrenzt sein, tagsüber wie auch nachts.

Sicherheit und Lebensqualität

Vor der Sanierung sind immer noch rund 7’900 Menschen und 340 Gebäude von Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) betroffen. Nach der Sanierung wird sich diese Zahl halbieren: mehr als 4’000 Personen werden keinen Grenzwertüberschreitungen mehr ausgesetzt sein, während 3’750 Personen und 156 Gebäude noch immer betroffen sein werden, allerdings in reduziertem Masse. Alarmwertüberschreitungen wird es jedoch nicht mehr geben. Was die Investitionen angeht, so wird die Stadt Freiburg mehr als 6 Millionen Franken für die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen aufwenden.

Eine Reduktion der Geschwindigkeit wird sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Neben dem Hauptziel des Lärmschutzes – Sicherheit und Lebensqualität – soll auch das Nebeneinander von Motorfahrzeugen und sanfter Mobilität auf dem Strassennetz verbessert werden.

Der Entwurf der Sanierungsverfügung wird heute im Amtsblatt veröffentlicht. Bei der RUBD können 30 Tage lang Stellungnahmen eingereicht werden. Die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist für Mitte 2021 vorgesehen.

Strassenlärm, eine Gefahr für die Gesundheit

Der Bund schätzt die durch Verkehrslärm – vor allem durch den Strassenverkehr – verursachten Kosten auf 800 Millionen Franken pro Jahr. Die Strassenlärmsanierung stellt den Bund, die Kantone und die Gemeinden dadurch vor eine grosse Herausforderung. Tatsächlich ist gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person in ihrer Wohnung schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt. Lärm verursacht erhebliche externe Kosten und kann zu dauerhaften gesundheitlichen Folgen wie Stress, chronischer Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche führen. Darüber hinaus führt er zu einem Wertverlust bei Immobilien, der auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt wird.

 

Die Lärmschutzgesetzgebung des Bundes legt Grenzwerte für die Belastung durch Strassenlärm fest, die eingehalten werden müssen, und verlangt zugleich, dass Strassen, die diese Werte überschreiten, durch verhältnismässige Massnahmen saniert werden müssen. Massnahmen an der Quelle – schallabsorbierende Beläge und Geschwindigkeitsbegrenzungen – sind dabei prioritär umzusetzen.