Wohnungswesen

Wie finde ich in der Stadt Freiburg eine Unterkunft? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieterin oder Mieter?

Oft ist die Wohnung das Erste, um das sich zukünftige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Freiburg kümmern. Nachstehend finden Sie einige Tipps, die Ihnen bei der Suche helfen können.

Wohnungssuche

Konsultieren Sie die Anzeigen in den Zeitungen, die auf Immobilien spezialisierten Webseiten oder die Webseiten der Immobilienagenturen in Freiburg.

Als Studentin oder Student können Sie folgende spezialisierte Stellen kontaktieren:

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, die zum Bezug einer subventionierten Wohnung berechtigen, können Sie direkt bei der betreffenden Liegenschaftsverwaltung ein entsprechendes Formular anfordern. Die Liegenschaftsverwaltung wird Ihnen ausserdem mitteilen, welche Dokumente Sie einreichen müssen, und Ihr Gesuch an das Wohnungsamt des Kantons Freiburg weiterleiten.

Praktisch: Sie können einen Parkplatz reservieren, um Ihren Umzug einfacher zu gestalten

Mietvertrag

Um einen Mietvertrag zu erhalten, müssen Sie ein Anmeldeformular [erhältlich am Empfang oder auf den Webseiten der Immobilienagenturen] ausfüllen und bei der Immobilienagentur einreichen.

Einzureichende Dokumente:

  • eine Kopie eines amtlichen Ausweises (Schweizer Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen Personen)
  • einen Lohnausweis Ihres Arbeitgebers
  • einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister (maximal drei Monate alt)
  • eine Wohnsitzbescheinigung von Ihrer Gemeinde (wird nicht immer verlangt)
Mietzinsdepot

Bevor Sie Ihre neue Wohnung übernehmen können, müssen Sie eine Mietkaution einzahlen. Diese entspricht maximal drei Monatsmieten. Falls Sie die geforderte Summe nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die diesbezüglich spezialisierten Versicherungsgesellschaften Firstcaution oder Swisscaution zu wenden, die Mietkautionen ohne Bankdepot anbieten.

Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Serafe, ex Billag)

Wenn Sie ein Empfangsgerät für Radio oder Fernsehen besitzen, müssen Sie eine jährliche Empfangsgebühr bezahlen, die vom Unternehmen Serafe in Rechnung gestellt wird.

Falls Sie Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, können Sie sich von den Radio- und Fernsehempfangsgebühren befreien lassen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular der Serafe aus und senden Sie es an folgende Adresse: Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich.

Rechtsstreitigkeiten/Konflikte

Falls es zu einem Konflikt zwischen Ihnen und der Verwaltung oder dem Eigentümer Ihrer Wohnung kommt, können Sie sich an den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (MV) – Sektion Freiburg wenden, der die Rechte von Mieterinnen und Mietern verteidigt, oder an die Schlichtungskommission, wenn es aufgrund Ihrer Wohnsituation zu einem Rechtsstreit kommt.

MV Freiburg, Postfach 41, 3185 Schmitten
0848 023 023
Öffnungszeiten: Sprechstunde jeweils am Mittwoch von 18.00 bis 19 Uhr.
Ausserhalb der angegebenen Öffnungszeiten findet keine Sprechstunde statt.
Im Juli und August gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Erkundigen Sie sich telefonisch.

Schlichtungskommission, Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg
026 305 45 75

Siedlungs- und Wohnungspolitik

Mit „Lebensraum 2040” beschritt die Stadt Freiburg den Weg der Siedlungspolitik, um mehr über die soziologische, demografische und wirtschaftliche Lage ihres besiedelten Gebiets zu erfahren. Um eine Vision zu entwerfen erschien es wichtig, in Erfahrung zu bringen, was die Identität von Freiburg ausmacht, damit die Gemeinde der Bevölkerung mit all ihren öffentlichen Politikfeldern eine Antwort bieten kann.

Siedlungs- und Wohnungspolitik - Portrait und Feststellungen