Unterstützung für Seniorinnen und Senioren

Menschen ab 65 Jahren sind in Bezug auf das Coronavirus besonders gefährdet. Da der Bund ihnen empfiehlt, zu Hause zu bleiben, wird sich die Stadt Freiburg mit ihnen in Verbindung setzen, um sich zu vergewissern, dass es ihnen gut geht. Parallel dazu wurde eine Gemeinde-Hotline (026 351 70 00) eingerichtet, um die Fragen der Bevölkerung zu beantworten.

Um die durch die Coronavirus-Krise bedingte Isolation der älteren Menschen ein wenig zu durchbrechen, wird die Stadt Freiburg ab sofort mit jeder Einwohnerin und jedem Einwohner über 65 Jahr per Post und/oder per Telefon Kontakt aufnehmen. Ziel ist es, das Wohlergehen dieser anfälligen Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, indem sie beraten und an die entsprechenden Stellen verwiesen wird.

Ausserdem haben die Gemeindebehörden angesichts der zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitssituation beschlossen, eine Hotline für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt einzurichten. Unter der Nummer 026 351 70 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) werden Fragen zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Epidemie beantwortet (Öffnungszeiten der Schalter der Verwaltung, Kinderbetreuung, Informationen über Abfallentsorgung, Geschäfte, Veranstaltungen usw.). Die Website der Stadt bietet ebenfalls eine ganze Reihe von nützlichen Informationen: https://www.ville-fribourg.ch/coronavirus. Unter der Rubrik "Freiburg zeigt sich solidarisch" (https://www.ville-fribourg.ch/fribourg-solidaire) sind zudem viele private Initiativen aufgeführt, die in letzter Zeit lanciert wurden (Unterstützung der Gewerbetreibenden, Heimlieferungen, psychologische Unterstützung usw.). Neue Initiativen können unter communication [at] ville-fr [.] ch (communication[at]ville-fr[dot]ch) gemeldet werden.

Nur zur Abfallsammelstelle, wenn unbedingt nötig
Die Sammelstellen in den Quartieren sowie die Sammelstelle Neigles bleiben geöffnet, wobei letztere nur beschränkt zugänglich ist (maximal 50 Personen gleichzeitig, einschliesslich Personal). Der Bund weist in seinen diesbezüglichen Empfehlungen jedoch darauf hin, dass der Besuch einer Abfallsammelstelle nur in absolut notwendigen Fällen erfolgen soll. Dies bedeutet konkret, dass nicht verderbliche Abfälle zu Hause gelagert werden sollen. Die Verbrennung von Abfällen im Garten oder im Cheminée bleibt verboten.

Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung erneut dazu auf, sich und die Mitmenschen zu schützen und die Empfehlungen des Bundes zum Umgang mit dem Coronavirus zu befolgen.