Hausaufgabenaufsicht

Anmeldungen

Die Anmeldung auf unserem Onlineportal erfolgt mit einem für die gesamte Primarschulzeit gültigen Benutzernamen und Passwort. Für jeden neuen Zugang wenden Sie sich bitte an das Amt für Schule, Kinder und gesellschatflichen Zusammenhalt.

Das Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stadt Freiburg organisiert eine Hausaufgabenaufsicht.

Die Eltern können diesen Dienst für Ihre Kinder kostenlos nutzen. Während der Hausaufgabenaufsicht werden die Kinder von Studierenden in Ausbildung, Lehrkräften oder qualifizierten Erwachsenen beaufsichtigt. Die Hausaufgabenaufsicht ermöglicht es den Kindern, Ihre Hausaufgaben in einem ruhigen und überwachten Rahmen zu erfüllen.

Für wen?

Für alle Schüler.innen von der 3H bis 8H der Stadt Freiburg.

Wo?

In der Schule Ihres Kindes oder in einigen ausserschulischen Betreuungsplätzen der Stadt Freiburg (Liste online verfügbar).

Wann?

Von Montag den 25. September 2023 bis Donnerstag den 20. Juni 2024.

In der Primarschule:
  • Montag          15:50 – 16:50 Uhr  
  • Dienstag        15:50 – 16:50 Uhr  
  • Donnerstag    15:50 – 16:50 Uhr   

*In der ausserschulischen Betreuung:

  • Montag         16:30 – 17:30 Uhr
  • Dienstag       16:30 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag   16:30 – 17:30 Uhr

*Nur Kinder welche für die Spätbetreuung in der ausserschulischen Betreuung eingeschrieben sind, können an der Hausaufgabenaufsicht teilnehmen.

Sie können die Tage für die Teilnahme frei wählen. Während der Ferien und der Feiertage findet die Hausaufgabenaufsicht nicht statt.

Wie funktioniert die Einschreibung?

Sie können Ihr Kind direkt über das Schulportal anmelden. Dieses ermöglicht es Ihnen, alle An- und Abmeldungen für die ausserschulischen Aktivitäten sowie die Hausaufgabenaufsicht zu verwalten.

Für die Hausaufgabenaufsicht können Sie Ihr Kind das ganze Jahr über an- und abmelden und die gewählten Tage anpassen*. Kommt die Anmeldung jeweils bis zum 25. eines Monats um 12:00 Uhr (bei Feiertagen jeweils vor dem 25.) bei uns an, kann Ihr Kind gleich im folgenden Monat beginnen.

*Ausnahme ist die Anmeldung für den ersten Tag der betreuten Hausaufgaben im neuen Schuljahr. De Eltern werden jeweils im Juni über diese besondere Anmeldefrist, anhand eines Schreibens der Schulverwaltung, informiert.

Zusätzliche Informationen

Jede Schule und die ausserschulische Betreuung verfügen über eine Koordinationsperson, welche immer vor Ort präsent ist. Diese ist für die Organisation sowie einen ordnungsgemässen Ablauf der Hausaufgabenaufsicht verantwortlich und ist gleichzeitig Ihre erste Kontaktperson. Auf jedem Hausaufgabenheft werden Sie einen kleinen Kleber mit allen Angaben der Koordinationsperson finden.

Alle Abwesenheiten müssen obligatorisch bei der zuständigen Koordinationsperson gemeldet werden. Auch wenn das Kind bereits bei der Schule abgemeldet war (durch Krankheit etc.)

Die Aufsichtspersonen sind dazu da, die Erledigung der Hausaufgaben zu beaufsichtigen und den Kindern, falls nötig, zu helfen. Sie sind jedoch nicht dazu da, die erledigten Hausaufgaben zu korrigieren.

Die Eltern stellen sicher, dass Ihr Kind zur Hausaufgabenaufsicht erscheint und das Hausaufgabenheft dabeihat. Anhand des Heftes werden die Aufsichtspersonen bestätigen, dass die Hausaufgaben erledigt wurden.

Am Ende jeder Hausaufgabenaufsicht wird die Aufsichtsperson die Endzeit des Kindes im Hausaufgabenheft notieren sowie dieses unterschreiben. Die Eltern haben somit eine Übersicht und Kontrolle, dass Ihr Kind die Hausaufgabenaufsicht besucht hat und die Hausaufgaben erledigt sind.

Das Kind kann die Hausaufgabenaufsicht verlassen, sobald die Hausaufgaben erledigt sind. Das Schulareal muss dann ebenfalls verlassen werden. Die Hausaufgabenaufsicht endet spätestens um 16:50 Uhr.

Der Schulweg sowie die Anwesenheit des Kindes liegen in der Verantwortung der Eltern, auch wenn das Kind vor 16: 50 Uhr die Hausaufgaben verlässt.

Für Fragen oder weitere Informationen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stadt Freiburg

Allgemeine Bedingungen