Eine Veranstaltung organisieren

Gemäss Art. 5 des Allgemeinen Polizeireglements vom 26. November 1990 müssen alle öffentlichen Veranstaltungen (Tanzanlässe, Umzüge usw.) unabhängig vom Ort, an dem sie stattfinden, und alle an einem öffentlichen Ort geplanten privaten Veranstaltungen mindestens 20 Tage im Voraus von der Ortspolizeidirektion eine Anzeige verlangen.

Der Gesuchsteller kann verpflichtet werden, für Sicherheit zu sorgen und auf seine Kosten und unter seiner Verantwortung einen Überwachungsdienst (insbesondere einen Ordnungs-, Park- oder Brandschutzdienst) zu organisieren.

Die Gemeinde kann, in der Regel gegen Bezahlung einer Entschädigung, gewisse Aufgaben erledigen, die den Empfängern einer Bewilligung auferlegt werden. Die Leistungen der Gemeinde werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

Die Gesuchsteller sind verpflichtet, die Örtlichkeiten auf ihre Kosten wieder in den vorherigen Zustand oder in den Zustand laut den Bewilligungsbedingungen zu versetzen.

Wir weisen darauf hin, dass die Bewilligung aus triftigen Gründen abgelehnt werden kann, selbst wenn der Veranstalter bereits einen Saal oder einen anderen Ort reserviert hat.

Veranstaltungen, die auf Privatgrund stattfinden, müssen nicht mehr bei unseren Dienststellen gemeldet werden, ausser wenn Getränke oder Speisen verkauft werden (Gesuch um Erteilung des Patentes K beim Oberamt).

Auskünfte

Um Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns folgende detaillierte Auskünfte zu geben:

  • Art/Zweck der Veranstaltung
  • Typ und Zahl der Infrastrukturen
  • Grösse der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten des Aufbaus der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten des Abbaus der Infrastrukturen
  • Lageplan im Massstab der Infrastrukturen
  • Daten und Zeiten der Veranstaltung
  • Programm der Veranstaltung
  • Bei Spielen von Musik, welche Verbreitungsmittel?
  • Im Fall des Verkaufs von Getränken oder warmen Speisen, Antrag für Patent K (PDF), der mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung zu stellen ist
  • Bei der Verwendung von Grills, Heizgeräten oder anderen Objekten, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind die Normen des Arbeitskreises GPL einzuhalten. Sie können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: FR (PDF) / DE (PDF)
  • Name der vor Ort verantwortlichen Person mit Handynummer
  • Liste der Stände mit Name und Handynummer der verantwortlichen Personen
  • Sicherheitskonzept je nach Grösse der Veranstaltung (unterzeichneter Vertrag)
  • Verkehrskonzept je nach Grösse der Veranstaltung
  • Abfallkonzept (muss mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung abgegeben werden)
  • Kopie der Haftpflichtversicherung
Ankündigung von Veranstaltungen
Freier Anschlag   

Freie Anschlagtafeln (PDF) sind kostenlos. Sie sind ausschliesslich zur Ankündigung lokaler Veranstaltungen bestimmt. Freier Anschlag darf nur auf den erwähnten Tafeln vorgenommen werden, die den Vermerk "A l'usage des sociétés locales" tragen.  

Anschlag in Geschäften 

Mit Einverständnis der Geschäftsinhaber. 

Reklametafeln der APG

Man wende sich an:  

SGA 
Rte du Cousimbert 2 
1700 Freiburg 
026 425 88 99

Plakatnetz Affichage Vert

Man wende sich an:

Affichage Vert 
Bureau de Fribourg
fribourg [at] affichagevert [.] ch (fribourg[at]affichagevert[dot]ch)
079 298 75 74

Transparente

Gebührenpflichtige Plakatierungsstandorte (PDF) zur Ankündigung von Veranstaltungen können je nach Disponibilität zur Verfügung gestellt werden (Grösse des Transparents: max. 3m x 1m).

Die Gebühr wird nach der Zahl der gewünschten Standorte, des Orts der Veranstaltung (Stadt Freiburg oder ausserhalb) und der Dauer (max. 2 Wochen vor der Veranstaltung, aber insgesamt höchstens 3 Wochen) erhoben.

Gebühren: siehe Punkt 7.3 Gebühren Ortspolizei (PDF auf Französisch)

Für all diese Formen von Ankündigung bitten wir Sie, ein schriftliches Gesuch mindestens 20 Tage im Voraus bei der Ortspolizeidirektion einzureichen.

Werbeflyer

Das Anbringen von Flyern auf Fahrzeugen, die auf öffentlichem Grund parkieren, ist verboten.

Abfallkonzept und Mehrweggeschirr

Mit dem Ziel, die Abfälle an Veranstaltungen zu reduzieren, hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem 1. Januar 2013 für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund die Mehrweggeschirr-Pflicht einzuführen. Zudem müssen die Veranstalter ein sogenanntes "Abfallkonzept" vorweisen, welches in detaillierter Weise die Abfallbewirtschaftung am Veranstaltungsort beschreibt.

Diese Richtlinien sind integrativer Teil der Bewilligung, welche dem Veranstalter erteilt wird.

Das Abfallkonzept gibt Auskunft über die Trennung und Bewirtschaftung aller während der Veranstaltung anfallenden Abfälle (PET, Glas, Aluminium, Kehricht usw.). Die Verwendung von Mehrweg- und Pfandgeschirr trägt grundlegend zur Reduzierung der Abfallmenge bei.

Das Abfallkonzept (PDF) muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Polizeidirektion, Reichengasse 37, 1700 Freiburg, eingereicht werden. Es wird im Folgenden dem Strasseninspektorat zur Prüfung vorgelegt, das nötigenfalls mit dem Veranstalter Kontakt aufnimmt.

Für weitere Informationen finden Sie hier die Informationsbroschüre des Strasseninspektorats, sowie das Formular für das Abfallkonzept.

Für alle Fragen zum Formular, dem Konzept sowie der Abfallbewirtschaftung an Ihrer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Strasseninspektorat (026 351 75 75).

Bestimmungen für Veranstaltungen im Freien

Im Allgemeinen können öffentliche Veranstaltungen gemäss dem folgenden maximalen Zeitplan bewilligt werden:

  Öffnung der Stände Abspielen von Musik

 Abspielen von Ambiance-Musik*

Sonntag bis Donnerstag bis 01.00 Uhr bis 24.00 Uhr bis 00.30 Uhr
Freitag und Samstag bis 02.00 Uhr bis 24.00 Uhr bis 01.30 Uhr

*ohne akustische Hilfsmittel

Für die Fasnacht kann aufgrund des traditionellen und besonderen Charakters dieses Festes eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Gebühren
Öffentliche Veranstaltung auf privatem Grund  
(Art. 12)
CHF 30.- bis 300.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung)
Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Grund  
(Art. 27)
CHF 30.- bis 500.- (Gebühr nach Grösse der Veranstaltung, unabhängig von der Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grunds)
Anstellung von Personal für eine Veranstaltung
CHF 85.- /Personen/Stunde
Gebühr für eine behördliche Verfügung
CHF 30.- bis 200.-

Sammeln von Unterschriften, Informationsstand  
Verteilung von Schriften (Art. 28)

- ohne Erwerbszweck

kostenlos

- mit Erwerbszweck
CHF 30.- bis 500.-

Veranstaltungen - Tarife für Miete und Dienstleistungen (PDF)

Haftpflicht

Für den Ablauf der bewilligten Veranstaltungen haftet der Organisator vollumfänglich.  

Die Stadt Freiburg lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab.

Informationsstände

Informationsstände können auf öffentlichem Grund aufgestellt werden, sofern bei der Ortspolizeidirektion mindestens 20 Tage im Voraus ein Gesuch eingereicht wurde.

Richtlinien

Erlaubt ist einzig die Aufstellung eines Stands. In der Nähe angebrachte Transparente oder Plakate sind untersagt.  

Mit Ausnahme einer Person, die sich in unmittelbarer Nähe zum Stand aufhalten kann (bis ca. 2 m), müssen sich die übrigen Mitarbeitenden zwingend hinter dem Stand befinden.  

Die Anwesenden Personen haben ein deutliches Kennzeichen zu tragen um von den Passanten gut erkennbar zu sein (z.B. T-Shirt und/oder Jacke in der Farbe der Vereinigung oder Namensschild).

Sie dürfen sich nur an interessierte Personen wenden. Wir bitten Sie, Passanten weder anzusprechen noch am Weitergehen zu hindern.  

Ausserhalb des Stands darf kein Reklamematerial verteilt werden.  

Die öffentliche Ruhe darf nicht gestört werden.

Materialverleih

Die Gemeinde Freiburg stellt gerne Material für die Organisation Ihrer Veranstaltung zur Verfügung.  

Tarife für Miete und Dienstleistungen (PDF)

Sankt-Niklaus-Markt

Die Formulare sind uns vollständig ausgefüllt bis zum 12. Juli 2024 zuzustellen.
Falls Ihrem Gesuch stattgegeben wird, erhalten Sie die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt

Stromanschluss

Die Gesuche für Stromanschluss sind vom Veranstalter direkt zu stellen an:  

Groupe E 
Route de Morat 135
1763 Granges-Paccot 
026 352 58 36

Eine Ausnahme bilden die ganz von der Ortspolizei verwalteten Stromanschlüsse an den folgenden Standorten (Lageplan der Stromanschlüsse PDF ):

  • Chemin des Fougères
  • Grandes-Rames
  • Jardins du Domino
  • Place de la Gare
  • Place Georges-Python
  • Place du Petit-Saint-Jean
  • Rue des Charmettes
  • Rue du Criblet
  • Rue du Simplon
  • Rue du Temple
  • Square des Places
Verkauf von Getränken und warmen Speisen

Wenn Sie beabsichtigen, Getränke und/oder warme Speisen zu verkaufen, bitten wie Sie, das untenstehende Formular auszufüllen und es mindestens 60 Tage im Voraus der Ortspolizeidirektion zukommen zu lassen.

Lebensmittel, die bei Veranstaltungen von kurzer Dauer verkauft werden, müssen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung, der mikrobiologischen und chemischen Normen, der Deklaration und der Verwaltung entsprechen, auch wenn sie in kleinen Mengen verkauft werden. Der Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat eine Zusammenfassung der zu beachtenden Bestimmungen veröffentlicht. Diese Informationen sind auf seiner Website verfügbar.

Formular A (Patent K, Verlängerung, usw.)

Beim Ausfüllen des Formulars A (PDF) muss der Veranstalter seine persönlichen Angaben klar angeben (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer). Wenn es die Umstände rechtfertigen, kann der Oberamtmann bei Bedarf verlangen, dass folgende Dokumente mitgeliefert werden (Art. 7 Abs. 2 des Ausführungsreglements zum Gesetz über die öffentlichen Gaststätte ÖGR):

  • Strafregisterauszug des Gesuchstellers;
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung für Ausländer;
  • Bestätigung des Friedensgerichts, dass der Gesuchsteller nicht handlungsunfähig ist;
  • Erklärung des Betreibungs- und des Konkursamts der Wohngemeinden der letzten fünf Jahre, worin bestätigt wird, dass gegen den Gesuchsteller kein Verlustschein besteht;
  • Lebenslauf;
  • Arztzeugnis, worin bestätigt wird, dass der Gesuchsteller weder an Tuberkulose noch an einer offensichtlichen psychischen Störung leidet.

Der Veranstalter muss ebenfalls über den genauen Standort, die Art, das Datum und die Dauer der Veranstaltung Auskunft geben (Art. 7 Abs. 1 ÖGR).

Für die Öffnungszeiten gibt es folgende Möglichkeiten (Art. 46, 46a und 48 des Gesetzes über die Öffentlichen Gaststätten ÖGG):

  • Allgemeine Öffnungszeit von Montag bis Sonntag von 06.00 bis 24.00 Uhr
  • Ausnahmsweise Verlängerung: möglich bis 03.00 Uhr
  • Ausserordentliche Öffnungszeiten für Anlässe von nationaler oder regionaler Bedeutung werden von Fall zu Fall geprüft.

Aus Lärmschutzgründen und um die Ruhe in der Nachbarschaft sicherzustellen, kann der Oberamtmann einschränkendere Öffnungszeiten festlegen.

Zusätzliche Informationen können auf der Homepage des Oberamts eingesehen werden.

Zusatzformular B

Ergänzend zum Formular A muss das Formular B (PDF) für Anlässe von einer gewissen Bedeutung und/oder solche ausgefüllt werden, die besondere Massnahmen erfordern, namentlich im Bereich der öffentlichen Sicherheit.

Dieses Formular muss dem Oberamtmann, der Gemeinde und den zuständigen Dienststellen erlauben, das Risiko abzuschätzen und sich zu vergewissern, dass angesichts der Grösse, der Art des Anlasses und der angebotenen Dienstleistungen alle zweckdienlichen Massnahmen getroffen wurden, um die öffentliche Sicherheit, die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und der Bestimmungen im Bereich der Gesundheitspolizei, der sanitären Anlagen, des Umweltschutzes und der Feuerpolizei zu garantieren (Art. 17 Abs. 2, und 46 ÖGR).

Es sind drei Risikofaktoren zu beachten: die Art des Anlasses, den besonderen Aufmarsch des Publikums und dessen Zusammensetzung sowie den besonderen Rahmen, in dem sich der Anlass voraussichtlich abspielen wird.

Zusätzliche Informationen können auf der Webseite des Oberamts eingesehen werden.

Wasseranschluss
Anschluss an einen Hydranten
SINEF
Rte des Fluides 1
1762 Givisiez
026 350 11 60
Anschluss auf dem Georges-Python-Platz
Verantwortlicher Stadtpolizist
Reichengasse 37
1700 Freiburg
026 351 74 11
Anschluss auf dem Pétanque-Platz im Juraquartier oder im Poyapark
Dépôt des Neigles
Route des Neigles 50
1700 Freiburg
026 351 79 14